
Mustervorlage: Muttizettel zum ausdrucken – ohne Anmeldung
Im Rahmen meiner Mustervorlagen Reihe habe ich hier für euch ein U18 Formular, einen sogenannten Muttizettel, erstellt in dem alle wichtigen Passagen enthalten sind. Mit dieser Einverständniserklärung können Erziehungsberechtigte anderen Personen die Aufsicht über Ihre minderjährigen Kinder übertragen. Dadurch ist es Kindern bzw. Jugendlichen gestattet, länger auf eine Veranstaltung zu gehen.
Muttizettel direkt herunterladen ohne Anmeldung
Im Web gibt es schon viele Seiten mit Muttizetteln allerdings wollen die alle, dass man sich für irgendwelche doofen Werbenewsletter und anderen Werbetracking/Marketingquatsch anmeldet. Bei uns gibt es den Muttizettel deshalb direkt zum ausdrucken ohne E-Mail Angabe und ohne Anmeldung zu irgendeinem Mumpitz. Also komplett Werbefrei 🙂
Bitte beachten wenn das Kind unter 16 Jahren ist:
- Die Aufsichtsperson muss volljährig sein, also 18 Jahre alt.
- Die Aufsichtsperson muss für das Kind in jedem Moment als Ansprechpartner verfügbar sein.
- Die Aufsichtsperson muss eine verantwortungsvolle Persönlichkeit sein
So lange darf man mit bzw. ohne Mutti Zettel ausgehen?
Das Jugendschutzgesetz legt zwar die gesetzlichen Grenzen fest, letzten Endes bestimmen aber die Eltern wie lange Jugendliche ausgehen dürfen. Dabei ist zu beachten, dass ein sogenannter Muttizettel keine Garantie ist um auch wirklich in einen Club oder eine Bar eingelassen zu werden. Die Veranstalter müssen einen Muttizettel nicht akzeptieren. Sie üben das Hausrecht aus und bestimmen wem Einlass gewährt wird. Die meisten Etablissements akzeptieren jedoch die Einverständniserklärung seitens der/des Erziehungsberechtigten.
- In Gaststätten dürfen sich Kinder und Jugendliche eigentlich nur in Anwesenheit einer Erziehungsberechtigen bzw. Erziehungsbeauftragten Person aufhalten. In der Praxis wird dies jedoch meist lascher gehandhabt. Meistens wird es Ihnen gestattet zu humanen Zeiten Speis und Trank zu sich zu nehmen. Mit dem Erreichen des 16 Lebensjahres dürfen Jugendliche dann auch bis 24 Uhr ohne einen Erziehungsberechtigten in Restaurants bzw. Gaststätten verweilen.
- In Discotheken oder auf öffentliche Tanzveranstaltungen dürfen Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ausschließlich in Begleitung eines Erziehungsberechtigten. Ab 16 ist der Besuch auch ohne Erziehungsberechtigten erlaubt, allerdings nur bis 24 Uhr. Nach 24 Uhr muss auch hier ein Erziehungsberechtigter bzw. Erziehungsbeauftragter dabei sein. Ein Muttizettel kann helfen!
- Konzerte gelten im allgemeinen nicht als Tanzveranstaltung nach dem Jugendschutzgesetz. Es gibt hier keine zeitliche Beschränkung. Dennoch brauch man als Jugendlicher unter 18 Jahren die schriftliche Einverständniserklärung der Eltern. Deshalb Muttizettel ausfüllen lassen!
- Ins Kino dürfen Kinder bis 14 Jahre bis maximal 20 Uhr auch alleine. Jugendliche bis 16 Jahre dürfen maximal bis 22 Uhr im Kino bleiben, es sei denn Sie werden von einer Begleitperson mit Muttizettel begleitet. Bei Jugendlichen ab 16 Jahren ist die offizielle Grenze 24 Uhr. Auch hier kann ein Muttizettel helfen, sollte es Probleme beim Einlaß geben. Generell gilt immer das Ende des Films als Maß der Dinge.